Publicis vel sacris aedibus construendis atque reparandis, capituli atque temonis necessitas nulla mandetur:
von finn868 am 09.04.2021
Für öffentliche oder heilige Gebäude, die zu errichten und zu reparieren sind, soll keine Notwendigkeit von Kapitell und Deichsel befohlen werden:
von ecrin.z am 19.05.2017
Für den Bau und die Instandsetzung öffentlicher oder sakraler Gebäude darf keine Kopfsteuer oder Grundsteuer erhoben werden.