Tutelae sollicitudo a muneribus civilibus non excusat, utpote nec tres simul iniunctae diversarum domuum eiusmodi beneficium praestent.
von benet.b am 04.05.2020
Die Verantwortung der Vormundschaft befreit nicht von bürgerlichen Pflichten, zumal selbst drei gleichzeitig auferlegte Vormundschaften verschiedener Häuser keine solche Vergünstigung gewähren.
von Malik am 28.12.2015
Die Verantwortung für eine Vormundschaft befreit nicht von bürgerlichen Pflichten, und selbst wenn man gleichzeitig Vormund für drei verschiedene Haushalte ist, erhält man diese Befreiung nicht.