Muneris publici vacationem ea continere, quae lege, non senatus consulto, non constitutionibus principum iniunguntur, merito responsum est.
von marla.n am 30.07.2014
Von der öffentlichen Dienstpflicht sind jene Dinge ausgenommen, die weder durch Gesetz, noch durch Senatsbeschluss, noch durch kaiserliche Verfügungen auferlegt werden, wie mit Recht festgestellt wurde.
von tobias849 am 30.08.2020
Es wurde zu Recht festgestellt, dass die Befreiung vom öffentlichen Dienst nur diejenigen Verpflichtungen umfasst, die durch Gesetz auferlegt werden, nicht jedoch solche, die durch Senatsbeschlüsse oder kaiserliche Verfügungen auferlegt werden.