Factum ex eo senatus consultum, ne simulata adoptio in ulla parte muneris publici iuvaret ac ne usurpandis quidem hereditatibus prodesset.
von alya.976 am 24.12.2017
Der Senat erließ einen Beschluss, dass fingierte Adoptionen weder einen Vorteil im öffentlichen Dienst gewähren noch bei der Geltendmachung von Erbschaften helfen sollten.
von Frederik am 14.02.2015
Es wurde ein Senatsbeschluss erlassen, dass eine fingierte Adoption in keinem öffentlichen Amt helfen und auch nicht beim Geltendmachen von Erbschaften von Nutzen sein sollte.