Neque tempore aetatis neque numero liberorum a muneribus quae patrimoniorum sunt excusationem quis habere potest.
von janik.e am 01.04.2018
Niemand kann sich von vermögensbezogenen Verpflichtungen entschuldigen, weder aufgrund seines Alters noch aufgrund der Anzahl seiner Kinder.
von lilli973 am 14.09.2024
Weder durch das Lebensalter noch durch die Anzahl der Kinder kann jemand von Pflichten befreit werden, die mit Familienvermögen verbunden sind.