Et in eodem loco singulos habere domicilium non ambigitur, ubi quis larem rerumque ac fortunarum suarum summam constituit, unde rursus non sit discessurus, si nihil avocet, unde cum profectus est, peregrinari videtur, quo si rediit, peregrinari iam destitit.
von samu.o am 29.03.2016
Es besteht kein Zweifel, dass jede Person ihren Wohnsitz an dem Ort hat, an dem sie ihren Haushalt und den Großteil ihres Vermögens und Reichtums eingerichtet hat, von dem sie nicht wegzuziehen beabsichtigt, es sei denn, etwas rufe sie fort, von wo aus, wenn sie abreisen, sie als reisend gilt, und wohin, wenn sie zurückkehren, sie nicht mehr als reisend betrachtet wird.
von manuel.y am 21.02.2021
Und an demselben Ort einen Wohnsitz zu haben, wird nicht bezweifelt, wo jemand seinen Herd und die Summe seiner Sachen und Vermögenswerte errichtet hat, von wo er nicht wieder wegzuziehen gedenkt, wenn nichts ihn weglockt, von wo, wenn er aufgebrochen ist, er als reisend erscheint, wohin, wenn er zurückgekehrt ist, er nunmehr aufgehört hat zu reisen.