Curiales omnes iubemus interminatione moneri, ne civitates fugiant aut deserant rus habitandi causa, fundum, quem civitati praetulerint, scientes fisco esse sociandum eoque rure esse carituros, cuius causa impios se patriam vitando demonstraverint.
von sarah.v am 08.04.2020
Wir befehlen allen Kurialen, mit Nachdruck gewarnt zu werden, dass sie nicht aus den Städten fliehen oder aufs Land übersiedeln, um dort zu wohnen, wobei sie wissen, dass der Grundbesitz, den sie der Stadt vorgezogen haben, dem Fiskus zugeführt wird und sie dieses Landgut verlieren werden, durch dessen Verlassen sie sich als treulos gegenüber ihrem Vaterland erwiesen haben.
von vinzent909 am 15.06.2024
Wir befehlen, dass alle Stadtbeamten gewarnt werden, dass sie ihre Städte nicht verlassen und auf dem Land leben dürfen. Sie sollen wissen, dass wenn sie ein ländliches Anwesen ihrer Stadt vorziehen, diese Liegenschaft vom Fiskus beschlagnahmt wird und sie genau jenes ländliche Eigentum verlieren werden, das sie dazu verleitet hat, durch das Verlassen ihrer Heimatstadt Illoyalität zu zeigen.