Nulli salarium tribuatur ex viribus rei publicea nisi ei, qui iubentibus nobis specialiter fuerit consecutus.
von leni.867 am 16.01.2017
Es soll keinerlei Gehalt aus den Mitteln der Res Publica gewährt werden, es sei denn demjenigen, der auf unsere ausdrückliche Anordnung hin es speziell erlangt hat.
von evelin.l am 09.06.2019
Niemand soll Zahlungen aus Staatsmittel erhalten, es sei denn, er hat von uns eine ausdrückliche Ermächtigung dafür eingeholt.