Cuius auctoritatem iuris pariter valere sancimus, et si ab intestato succedant praefiniti sibi generis ordine sociati:
von isabelle829 am 09.10.2019
Dessen Rechtsautorität wir gleichermaßen als gültig erklären, auch wenn jene, die in der vorbestimmten Ordnung ihrer Art verbunden sind, intestat nachfolgen:
von ole.v am 17.01.2014
Wir legen fest, dass ihre rechtlichen Rechte die gleiche Geltung haben sollen, auch wenn Verwandte in den vorgeschriebenen Verwandtschaftsgraden ohne Testament erben: