In omnibus autem casibus, ubi quarta pars curiae competit, transactiones interpositas firmas illibatasque manere decernimus.
von filipp.966 am 10.10.2016
In allen Fällen, wo der vierte Teil der Kurie zusteht, verfügen wir, dass eingegangene Transaktionen unverändert und ungeschmälert bleiben.
von lotta915 am 11.06.2016
In allen Fällen, in denen dem Gericht ein Viertelanteil zusteht, verfügen wir, dass die getroffenen Vereinbarungen gültig und unversehrt bleiben.