Ita scilicet et praefati successores et curia promiscui rerum dominii liberabuntur incommodo.
von ronja.8922 am 24.11.2022
Somit werden sowohl die vorgenannten Nachfolger als auch die Kurie von den Unannehmlichkeiten einer unklaren Herrschaftsordnung befreit.
von elyas8966 am 15.06.2014
Auf diese Weise werden sowohl die zuvor genannten Nachfolger als auch die Verwaltung von der Belastung des Gemeinschaftseigentums befreit.