Hoc etiam nos corroborantes intuitu laborum, quos multos longo prolixoque tempore pertulerunt, intactum illibatumque conservamus, ut ii omnes fortuna curiali liberentur cum sua substantia suaque subole secundum ea quae praediximus.
von thea.b am 31.01.2016
Dies bekräftigen wir auch unter Berücksichtigung der Mühen, welche viele über eine lange und ausgedehnte Zeit ertragen haben, unberührt und ungeschmälert zu bewahren, damit alle von der kurialen Gunst befreit werden mit ihrer Substanz und ihrem Nachwuchs gemäß den Dingen, die wir zuvor dargelegt haben.
von chiara841 am 10.06.2022
Wir bestätigen und bewahren dieses Privileg unversehrt, in Anerkennung der vielen Härten, die sie über einen langen Zeitraum hinweg erduldet haben, sodass alle von ihren kommunalen Verpflichtungen befreit werden, zusammen mit ihrem Besitz und ihren Kindern, in Übereinstimmung mit dem, was wir zuvor festgelegt haben.