Habita consideratione videlicet meritorum, ut hoc bene cogniti privilegium consequantur nec eo passim fruantur indigni.
von muhammad.h am 10.09.2017
Unter Berücksichtigung der Verdienste, auf dass die Wohlbekannten dieses Privileg erlangen und die Unwürdigen es nicht wahllos genießen.
von lennart867 am 05.05.2018
Nach sorgfältiger Prüfung der Verdienste soll dieses Privileg nur denjenigen gewährt werden, die sich als würdig erwiesen haben, und nicht leichtfertig an Unwürdige vergeben werden.