Omnes, qui quolibet curiae iure debentur, cuiuscumque superstitionis sint, ad implenda munia teneantur.
von can.x am 13.03.2015
Alle, die dem Gericht in irgendeiner Weise verpflichtet sind, müssen ihre Pflichten erfüllen, unabhängig von ihren religiösen Überzeugungen.
von arian867 am 02.04.2016
Alle, die in irgendeiner Weise durch ein Recht der Kurie verpflichtet sind, unabhängig von ihrer religiösen Überzeugung, sind gehalten, ihre Pflichten zu erfüllen.