In successione curialium decernimus, ut, etiam si patres decesserint, teneatur agnatio.
von malou8987 am 05.10.2016
In der Nachfolge der Kurialen verfügen wir, dass, selbst wenn die Väter verstorben sind, die Agnation aufrechterhalten wird.
von luana.f am 02.03.2021
In Bezug auf die Erbfolge der Ratsmitglieder bestimmen wir, dass die Familienline auch nach dem Ableben der Väter fortbestehen muss.