Cum tamen neque testibus credita pecunia probaretur neque cautionibus ea quae brevi inserta sunt ostendantur, iniquum esse perspeximus, ut sub propriae adnotationis manu unusquisque faciat debitorem.
von eileen.j am 26.01.2017
Da weder durch Zeugen das geliehene Geld nachgewiesen werden konnte noch durch schriftliche Sicherheiten die in dem Dokument eingefügten Dinge dargelegt wurden, haben wir es als unbillig erkannt, dass jede Person aufgrund ihrer eigenen Notiz zum Schuldner gemacht werden sollte.
von margarete.b am 26.11.2015
Da Darlehenszahlungen weder durch Zeugen nachgewiesen noch durch schriftliche Garantien mit kurzen Vermerken belegt werden können, haben wir festgestellt, dass es unbillig wäre, wenn jemand Schuldverpflichtungen allein durch seine eigene Unterschrift begründen würde.