Ex omnibus domibus producti, qui origine sunt curiali, ad subeundam publicorum munerum functionem protrahantur, quippe cum occultatoribus talium praeter iacturam existimationis etiam rerum discrimen incumbat, si ulterius progressi utilitatem publicam privatis studiis et patrociniis postponant.
von frederic943 am 20.10.2015
Personen mit kommunalrätlicher Herkunft sollen aus ihren Aufenthaltsorten hergeholt und zur Ausübung ihrer öffentlichen Pflichten gezwungen werden. Diejenigen, die solche Personen verbergen, riskieren nicht nur eine Rufschädigung, sondern werden auch den Verlust ihres Eigentums erleiden, wenn sie weiterhin private Interessen und persönlichen Schutz über den öffentlichen Dienst stellen.
von sina867 am 26.05.2016
Aus allen Häusern hervorgebracht, sollen diejenigen, die verwaltungsmäßiger Herkunft sind, zur Erfüllung der Funktion öffentlicher Pflichten herangezogen werden, da auf den Verbergern solcher Personen neben dem Verlust der Reputation auch das Risiko des Vermögensverlusts lastet, wenn sie weiter fortschreiten und das öffentliche Wohl privaten Bestrebungen und Patronagen unterordnen.