Procuratores rei publicae actionibus publicis debere uti non venit in dubium.
von luci.u am 04.05.2018
Es steht außer Zweifel, dass die Verwalter der öffentlichen Angelegenheiten öffentliche Handlungen nutzen sollten.
von colin.o am 17.02.2019
Es besteht kein Zweifel, dass öffentliche Amtsträger offizielle Verfahren anwenden müssen.