Qui immunitatem munerum publicorum consecuti sunt, onera patrimoniorum sustinere debent.
von jamie8959 am 26.07.2014
Personen, die von öffentlichen Dienstpflichten befreit sind, müssen dennoch ihre Grundsteuern zahlen.
von maryam868 am 17.12.2018
Diejenigen, die eine Befreiung von öffentlichen Pflichten erlangt haben, müssen die Lasten der Vermögen tragen.