Munera, quae patrimoniis publicae utilitatis gratia indicuntur, ab omnibus subeunda sunt.
von Robert am 28.04.2022
Jeder muss die öffentlichen Pflichten mittragen, die dem Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt werden.
von paul.835 am 25.06.2017
Pflichten, die Erbschaften zum Zweck des öffentlichen Nutzens auferlegt werden, müssen von allen übernommen werden.