Nam si per incuriam officii gravitatis tuae sartorum tectorum neglecta procuratione aliqua pluviis infecta perierint, iam ad damnum tuum referentur.
von ina.v am 25.12.2020
Sollte durch Nachlässigkeit Ihrer amtlichen Pflicht und vernachlässigte Verwaltung von Reparaturen und Dächern irgendwelche Sachen durch Regenfälle beschädigt und zugrunde gerichtet worden sein, werden diese nunmehr Ihrem Schaden zugerechnet.
von nino.y am 05.04.2016
Falls durch Ihre Vernachlässigung der Amtspflichten und das Versäumnis, Reparaturen zu verwalten, Gebäude durch Regen beschädigt werden und verfallen, werden Ihnen die Verluste persönlich zur Last gelegt.