Insuper virum spectabilem orientis comitem eiusque officium licentiam habere conatus nefarios inhibendi tam moderatorum quam cohortalis officii, cum de hac re admoniti fuerint a palatinis et eandem poenam formidantibus, si non omnibus modis pietatis nostrae decreta congruum mereantur effectum.
von philip.w am 06.04.2019
Darüber hinaus ist der ehrenwerte Graf des Ostens und sein Amt berechtigt, verbrecherische Aktivitäten sowohl der Provinzgouverneure als auch deren Mitarbeiter zu verhindern, wenn sie von Palastbeamten darüber in Kenntnis gesetzt wurden, die gleichermaßen die gleiche Strafe befürchten, falls unsere kaiserlichen Dekrete nicht mit allen erforderlichen Mitteln ordnungsgemäß umgesetzt werden.
von lisa913 am 15.10.2022
Überdies soll der ehrenwerte Würdenträger, Graf des Ostens, und sein Amt die Befugnis haben, böswillige Unternehmungen sowohl der Verwalter als auch des Kohortenbüros zu verhindern, wenn sie von den Palastbeamten über diese Angelegenheit gewarnt worden sind und dieselbe Strafe fürchten, falls die Dekrete unserer Frömmigkeit nicht auf angemessene Weise ihre verdiente Wirkung entfalten.