Si quis alicui maiestatis crimen intenderit, cum in huiuscemodi re convictus minime quisquam privilegio dignitatis alicuius a strictiore inquisitione defendatur, sciat se quoque tormentis esse subdendum, si aliis manifestis indiciis accusationem suam non potuerit comprobare.
von muhammet.864 am 06.05.2017
Wenn jemand gegen einen anderen eine Anklage wegen Hochverrats erhebt, wisse er, dass in einer Angelegenheit dieser Art niemand, der überführt wurde, durch irgendein Privileg seiner Würde vor einer strengeren Untersuchung geschützt wird, und dass er selbst der Folter unterworfen wird, wenn er seine Anklage nicht durch andere offenkundige Beweise wird beweisen können.
von lucie.923 am 14.06.2023
Wenn jemand einen anderen Person des Hochverrats beschuldigt, sollte er wissen, dass er selbst der Folter ausgesetzt sein kann, wenn er seine Anschuldigung nicht mit eindeutigen Beweisen belegen kann, da in solchen Fällen nicht einmal ein hoher Rang eine verurteilte Person vor einer gründlichen Untersuchung schützt.