Accusationem, a qua discedere te professus es, repetere non debes.
von ahmad.y am 17.12.2017
Du solltest eine Anklage nicht wieder aufnehmen, von der du bereits erklärt hast, dass du sie fallen lassen würdest.
von manuel9942 am 22.03.2023
Die Anschuldigung, von der du erklärt hast, dich zu distanzieren, darfst du nicht wieder aufgreifen.