Si ea quae crimen intendit cognitionem moratur, certa perferendae accusationi tempora iudex competens praestet, intra quae si agere supersederit, renuntiasse causae intellegitur.
von evelynn.q am 04.08.2023
Wenn die erhobenen Anschuldigungen die Untersuchung verzögern, sollte der vorsitzende Richter spezifische Fristen für die Verfolgung der Anklage setzen. Wenn der Ankläger innerhalb dieser Fristen nicht tätig wird, gilt dies als Aufgabe des Verfahrens.
von can948 am 01.08.2017
Wenn die Dinge, die er als Anklagegrund vorbringt, die Untersuchung verzögern, soll der zuständige Richter feststehende Fristen für die Durchführung der Anklage setzen, innerhalb derer er, falls er die Verfolgung einstellt, als Verzicht auf den Rechtsfall gilt.