Nam post hanc saluberrimam constitutionem et vir spectabilis pro tempore augustalis et quicumque provinciae moderator maiestatis crimen procul dubio incursurus est, qui cognito huiusmodi scelere laesam non vindicaverit maiestatem:
von Joel am 13.02.2021
Denn nach dieser höchst heilsamen Verfügung wird sowohl der angesehene Mann, der jeweils Augustalis ist, als auch jeder Provinzgouverneur ohne Zweifel des Majestätsverbrechens schuldig sein, der, nachdem er von einem solchen Verbrechen Kenntnis erlangt hat, die verletzte Majestät nicht gerächt hat:
von finia.c am 26.12.2014
Nach diesem höchst heilsamen Gesetz werden sowohl der amtierende ausgezeichnete Augustalpräfekt als auch jeder Provinzstatthalter zweifellos des Hochverrats schuldig sein, wenn sie bei Kenntnis eines solchen Verbrechens die Verletzung der kaiserlichen Majestät nicht bestrafen: