De his quos tenet carcer id aperta definitione sancimus, ut aut convictum velox poena subducat aut liberandum custodia diuturna non maceret.
von neo976 am 04.07.2018
In Bezug auf Gefangene verfügen wir eindeutig, dass entweder die Verurteilten einer schnellen Bestrafung zugeführt werden oder diejenigen, die zu entlassen sind, nicht in langwieriger Haft verkümmern sollen.
von lilja.844 am 09.07.2022
In Bezug auf diejenigen, die im Gefängnis festgehalten werden, legen wir hiermit klar fest, dass entweder der Verurteilte durch schnelle Strafe beseitigt werden soll oder derjenige, der freigelassen werden soll, nicht durch lange Haft zermürbt werden darf.