Qui pro usu aut vestimentorum aut argenti aut iumenti mercedem aut dedit aut promisit, ab eo custodia talis desideratur qualem diligentissimus paterfamilias suis rebus adhibet.
von edda8857 am 27.04.2016
Jeder, der Miete für die Nutzung von Kleidung, Silbergegenständen oder einem Arbeitstier gezahlt oder versprochen hat, muss diese so sorgfältig behandeln, wie ein höchst gewissenhafter Eigentümer seine eigenen Besitztümer behandeln würde.
von lasse.j am 03.04.2015
Derjenige, der für den Gebrauch von Kleidung, Silber oder einem Lasttier eine Vergütung gezahlt oder versprochen hat, von dem wird eine solche Sorgfalt verlangt, wie sie ein äußerst sorgfältiger Hausvorstand seinen eigenen Sachen angedeihen lässt.