Illud etiam observabitur, ut neque his qui stratorum funguntur officio neque ministris eorum liceat crudelitatem suam accusatoribus vendere et innocentes intra carcerum saepta leto dare aut subtractos audientiae longa tabe consumere.
von milla.8937 am 10.07.2024
Es soll auch beachtet werden, dass weder denjenigen, die das Amt der Gefängniswärter ausüben, noch ihren Dienern erlaubt sein soll, ihre Grausamkeit den Anklägern zu verkaufen und die Unschuldigen innerhalb der Gefängnismauern dem Tod preiszugeben oder sie, nachdem sie der Anhörung entzogen wurden, durch langes Dahinsiechen zu verzehren.
von nichole944 am 29.04.2014
Es wird ebenfalls durchgesetzt, dass weder Gefängniswärter noch deren Assistenten ihre brutalen Dienste an Staatsanwälte verkaufen dürfen, noch unschuldige Menschen innerhalb der Gefängnismauern hinrichten, noch sie durch Verweigerung einer Gerichtsverhandlung dahinsiechen lassen.