Nec vero sedis intimae tenebras pati debebit inclusus, sed usurpata luce vegetari et, ubi nox geminaverit custodiam, vestibulis carcerum et salubribus locis recipi ac revertente iterum die ad primum solis ortum ilico ad publicum lumen educi, ne poenis carceris perimatur, quod innocentibus miserum, noxiis non satis severum esse dignoscitur.
von fiete.k am 10.08.2015
Ein Gefangener sollte nicht gezwungen sein, die Dunkelheit der Innenzellen zu ertragen, sondern sollte Tageslicht genießen dürfen. Wenn die Nacht hereinbricht und die Wache verdoppelt wird, sollte er in die Eingangshallen des Gefängnisses und andere gesunde Räume gebracht werden. Bei Tagesanbruch sollte er sofort ins Sonnenlicht geführt werden, um den Tod durch Gefängnisbedingungen zu verhindern - etwas, das für die Unschuldigen als zu grausam, für die Schuldigen jedoch nicht streng genug angesehen wird.
von mats872 am 07.10.2014
Wahrlich sollte er nicht in der Dunkelheit der innersten Räume eingeschlossen bleiben, sondern durch geborgtes Licht erquickt werden und, wenn die Nacht die Wache verdoppelt hat, in den Vorhöfen der Gefängnisse und an zuträglichen Orten aufgenommen werden und, sobald der Tag abermals heraufzieht, gleich beim ersten Sonnenaufgang ins öffentliche Licht geführt werden, damit er nicht durch die Strafen des Gefängnisses zugrunde gerichtet werde, was für die Unschuldigen als elend, für die Schuldigen als nicht hinreichend streng erkannt wird.