Nam si patria potestate ad corrumpendi atque effundendi patrimonii licentiam abutetur, ut furioso ac dementi, item prodigo, libidinum omnium vitiorumque servo non est eorum pecunia committenda.
von mia.q am 04.12.2019
Denn wenn er die väterliche Gewalt missbraucht, um das Vermögen zu verderben und zu verschwenden, und er wie ein Wahnsinniger und Geistesgestörter, ebenso wie ein Verschwender, ein Sklave aller Lüste und Laster ist, darf ihnen ihr Geld nicht anvertraut werden.
von emmanuel.v am 16.01.2020
Denn wenn jemand seine elterliche Gewalt missbraucht, um sein Erbe zu verschwenden und zu vergeuden, dann sollten wir ihm ebenso wenig Geld anvertrauen wie einem Wahnsinnigen oder psychisch Kranken oder jemandem, der alles verschleudert und seinen Begierden und Lastern hörig ist.