Quod si accusator aberit ad tempus aut sociorum praesentia necessaria videatur, id quidem debet quam celerrime procurari.
von evelynn.861 am 23.01.2019
Sollte jedoch der Ankläger für eine Zeit abwesend sein oder die Anwesenheit von Mitstreitern notwendig erscheinen, so sollte dies auf jeden Fall so schnell wie möglich geregelt werden.
von antonia.q am 20.06.2013
Falls der Staatsanwalt vorübergehend abwesend ist oder die Anwesenheit von Mitarbeitern notwendig erscheint, sollte diese Angelegenheit so schnell wie möglich geregelt werden.