Qui posteaquam ad iudicem venerit, adhibita advocatione ius debebit explorare quaesitum ac tamdiu pari cum accusatore fortuna retineri, donec reppererit cognitio celebrata discrimen.
von emelie.873 am 29.03.2024
Nachdem die Person vor dem Richter erschienen ist, muss sie den Fall mit Unterstützung eines Rechtsbeistands untersuchen und sich auf gleicher Ebene mit dem Ankläger befinden, bis das Verfahren sein Urteil gefällt hat.
von emir.z am 25.08.2017
Wer, nachdem er zum Richter gekommen ist, unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistands, das fragliche Recht zu untersuchen hat und solange mit gleicher Erfolgsaussicht wie der Ankläger zurückgehalten wird, bis die durchgeführte Untersuchung das Urteil gefunden hat.