Si pro eo, qui in crimen subscripsit, fidem tuam adstrinxisti isque destitit et commissa stipulatio est, non ultra quantitatem quam spopondisti obligatus es:
von adrian9918 am 12.06.2016
Wenn Sie Ihre Bürgschaft für denjenigen, der sich der Anklage angeschlossen hat, gegeben haben und dieser zurücktritt und die Vereinbarung als erfüllt gilt, sind Sie nicht über die Menge hinaus verpflichtet, die Sie versprochen haben:
von alexander.927 am 16.07.2016
Wenn Sie eine Bürgschaft für jemanden übernommen haben, der eine Strafanzeige erstattet hat, und diese Person den Fall später fallen lässt und die Bürgschaft fällig wird, haften Sie nur in Höhe des ursprünglich versprochenen Betrags: