Servos, qui proprii indubitate iuris tui probabuntur, ad interrogationem nec offerente te produci sineremus:
von niclas.v am 14.10.2018
Wir würden Sklaven, die eindeutig als rechtmäßig in Ihrem Besitz befindlich nachgewiesen werden, auch wenn Sie sie anbieten würden, nicht zur Vernehmung zulassen:
von noel974 am 08.08.2015
Sklaven, die unzweifelhaft als rechtmäßig eigener Besitz nachgewiesen werden, würden wir nicht einmal dann zur Vernehmung vorführen lassen, wenn du sie selbst anbietest: