Nam dominus quidem possessionis dominio privabitur, procurator vero seu primates perpetuo exilio subiacebunt.
von jaimy857 am 06.04.2019
Der Grundbesitzer wird seines Eigentumsrechts an seinem Anwesen verlustig gehen, während der Verwalter und die leitenden Beamten einem dauerhaften Exil unterworfen werden.