Proinde sive ignorantiam tuam debitor circumvenire temptaverit, seu obligatione rite perfecta participato fraudis consilio per subiectam quasi anteriorem personam dispendium tuum ad occultum compendium suum pertemptat, adire suum iudicem potes congruentem iuri ac debitae religioni sententiam relaturum.
von ava9969 am 26.05.2024
Ob nun Ihr Schuldner versucht hat, Ihre Unwissenheit zu umgehen, oder ob er, nach ordnungsgemäß erfüllter Verpflichtung, durch eine eingesetzte Person gleichsam als Vorherige am Rat des Betrugs teilgenommen und Ihren Verlust zu seinem verborgenen Gewinn zu bewirken trachtet, können Sie seinen Richter anrufen, der ein Urteil fällen wird, das dem Recht und der gebührenden Ehrerbietung entspricht.
von stefanie.965 am 27.08.2021
Wenn Ihr Schuldner versucht, Ihre Unkenntnis auszunutzen, oder wenn er nach ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Einverständnis mit einer Scheinfirma Ihnen Schaden zuzufügen trachtet, um einen heimlichen Gewinn zu erzielen, können Sie den zuständigen Richter anrufen, der ein faires und rechtmäßiges Urteil fällen wird.