Etenim eiusmodi fraudes ad extraordinariam criminis exsecutionem spectare ac stellionatus commissum severissime esse vindicandum saepe rescriptum est.
von nika.u am 27.01.2014
Es ist oft festgestellt worden, dass Betrügereien dieser Art auf eine außergewöhnliche Ausführung des Verbrechens abzielen und dass der Tatbestand des Stellionatus aufs Schärfste bestraft werden muss.
von mayla.869 am 11.12.2023
Es wurde in offiziellen Stellungnahmen wiederholt festgestellt, dass solche betrügerischen Handlungen unter eine besondere strafrechtliche Verfolgung fallen und Betrugsfälle mit äußerster Strenge geahndet werden müssen.