Ignorantia creditoris, cui res pridem apud alios obligatae pignoris seu hypothecae iure obligantur, non sine periculo capi consuevit.
von lisa.d am 14.02.2021
Die Unkenntnis eines Gläubigers, dem Sachen, die zuvor anderen durch Pfand- oder Hypothekenrecht verpfändet waren, nicht ohne Gefahr zugerechnet zu werden pflegt.
von mara.c am 20.02.2020
Es ist riskant, die Unwissenheit eines Gläubigers über bereits anderweitig verpfändete oder hypothekarisch belastete Vermögenswerte auszunutzen.