Iudices, qui tempore administrationis publicas pecunias subtraxerunt, lege iulia peculatus obnoxii sunt et capitali animadversioni eos subdi iubemus:
von ilias.x am 25.02.2022
Richter, die während ihrer Amtszeit öffentliche Gelder unterschlagen haben, sind nach dem Lex Iulia wegen Veruntreuung strafbar und wir befehlen, dass sie der Todesstrafe unterworfen werden.
von musa.922 am 17.09.2023
Richter, die während ihrer Amtszeit öffentliche Gelder unterschlagen, unterliegen der julischen Gesetzgebung zur Veruntreuung und werden hiermit zur Todesstrafe verurteilt.