Ea quidem, quae per officium praesidibus nuntiantur, et citra sollemnia accusationum posse perpendi incognitum non est.
von lio925 am 23.11.2014
Es ist nicht unbekannt, dass Angelegenheiten, die durch Amtspflicht den Vorgesetzten gemeldet werden, auch ohne die Förmlichkeiten von Anschuldigungen geprüft werden können.
von sofie844 am 01.06.2019
Es ist allgemein bekannt, dass Angelegenheiten, die Gouverneuren über offizielle Wege gemeldet werden, auch ohne förmliche Anklageerhebung untersucht werden können.