Quantum ad rem gestam et veritatem reserandam uti decurionatus honore non poterit.
von mateo.a am 16.10.2016
In Anbetracht der Geschehnisse und der Aufdeckung der Wahrheit wird ihm die Ausübung des Stadtratsmandats nicht gestattet sein.
von arian.935 am 08.03.2020
Soweit es die vollbrachte Handlung und das Aufdecken der Wahrheit betrifft, wird er nicht in der Lage sein, die Ehre der Dekurionenschaft zu nutzen.