Si lis pecuniaria apud pedaneos iudices remissa est, etiam de fide instrumenti civiliter apud eos iuxta responsum viri prudentissimi pauli requiretur.
von josefine.x am 12.03.2022
Wenn eine Geldsache bei Schiedsrichtern anhängig gemacht wurde, soll auch die Echtheit der Urkunde nach der Antwort des höchst verständigen Paulus zivilrechtlich bei ihnen untersucht werden.
von ronia.868 am 10.10.2018
Wenn ein Finanzfall den Richtern in unteren Instanzen vorgelegt wird, können diese auch die Echtheit der Dokumente in Zivilverfahren prüfen, wie es in der Meinung des hochgeschätzten Juristen Paul dargelegt wurde.