Post probationes autem criminis non ipse dominus, sed servus pro suo delicto condemnationem sustineat.
von emmi.i am 04.09.2023
Nachdem das Verbrechen bewiesen wurde, sollte nicht der Herr, sondern der Sklave die Verurteilung für sein Vergehen tragen.
von tony911 am 22.07.2023
Nach Erbringung der Beweise des Verbrechens soll nicht der Herr selbst, sondern der Diener für sein eigenes Vergehen die Verurteilung tragen.