Satis aperte divorum parentum meorum rescriptis declaratum est, cum morandae solutionis gratia a debitore falsi crimen obicitur, nihilo minus salva exsecutione criminis debitorem ad solutionem compelli oportere.
von hana.p am 11.05.2022
Meine kaiserlichen Vorgänger haben in ihren offiziellen Verlautbarungen unmissverständlich klargestellt, dass ein Schuldner auch dann, wenn er jemanden der Betrugsabsicht beschuldigt, um die Zahlung zu verzögern, gleichwohl verpflichtet ist, seine Schuld zu begleichen, solange die strafrechtliche Untersuchung andauert.
von nickolas.f am 25.03.2021
Es ist durch die Erlasse meiner göttlichen Eltern hinreichend deutlich erklärt worden, dass, wenn von einem Schuldner zum Zweck der Zahlungsverzögerung das Verbrechen der Urkundenfälschung vorgebracht wird, nichtsdestoweniger unter Wahrung der Strafverfolgung der Schuldner zur Zahlung gezwungen werden soll.