Neque enim verisimile est eam quae arguitur non ex fide causam suam defensuram, cum periculum capitis subeat.
von juna867 am 27.01.2020
Es ist nämlich nicht wahrscheinlich, dass diejenige, die beschuldigt wird, ihre Sache nicht treue verteidigen wird, wenn sie Gefahr für ihr Leben läuft.
von theresa953 am 12.10.2020
Es ist unwahrscheinlich, dass jemand, der der Todesstrafe gegenübersteht, seine eigene Sache unehrlich verteidigen würde.