Periculum autem corporis vel maiestatis crimen secundum constituta divorum parentum meorum, etsi per principis venerationem quodam calore fuerit periuratum, inferri non placet.
von yannis.m am 13.08.2020
Indessen ist es nicht erwünscht, Gefahr für Körperverletzung oder das Verbrechen der Majestätsbeleidigung gemäß den Verfügungen meiner göttlichen Eltern vorzubringen, auch wenn durch Verehrung des Herrschers in einem gewissen Eifer Meineid geleistet wurde.
von karlotta862 am 07.08.2019
Nach den Gesetzen meiner kaiserlichen Vorgänger sollen Anklagen wegen Körperverletzung oder Hochverrat nicht gegen jemanden erhoben werden, der einen Meineid leistet, während er beim Namen des Kaisers schwört, in einem Moment der Leidenschaft.