Tunc enim quoad vivunt imaginem, non statum ingenuitatis obtinent et sine periculo ingenuorum etiam officia peragunt publica.
von laila962 am 08.04.2024
Während ihres Lebens bewahren sie nur den Anschein, freigeboren zu sein, nicht den tatsächlichen rechtlichen Status, können jedoch dennoch gefahrlos öffentliche Aufgaben wie freigeborene Bürger ausführen.
von jasmine.9957 am 09.12.2018
Denn solange sie leben, erlangen sie den Anschein, nicht den Status der Freigeburt und führen ohne Gefahr sogar öffentliche Aufgaben der Freigeborenen aus.