Plagii criminis accusatio cessat, si vos servos vel liberos adseverent qui suppressisse dicuntur, non commissi velandi, sed ad hanc opinionem iusta ducti ratione.
von domenic.f am 28.01.2018
Ein Entführungsvorwurf kann nicht aufrechterhalten werden, wenn die des Verbergens Beschuldigten behaupten, die fraglichen Personen seien Sklaven oder freie Personen gewesen, und sie zu dieser Annahme durch einen begründeten Anlass und nicht durch die Absicht, ein Verbrechen zu verdecken, geführt wurden.
von larissa.e am 18.01.2019
Die Anklage wegen des Verbrechens des Plagiats erlischt, wenn diejenigen, die der Unterdrückung beschuldigt werden, erklären, es handle sich um Sklaven oder freie Personen, nicht um die Verheimlichung eines begangenen Verbrechens, sondern geleitet von einer berechtigten Überlegung.