Eos qui terminos effoderunt extraordinaria animadversione coerceri debere praeses provinciae non ignorabit.
von damian836 am 18.02.2014
Der Provinzgouverneur sollte wissen, dass Personen, die Grenzsteine entfernen, einer besonderen Bestrafung unterliegen müssen.
von ewa.n am 18.09.2021
Der Provinzgouverneur wird nicht unwissend sein, dass diejenigen, die Grenzmarkierungen ausgegraben haben, durch außergewöhnliche Ahndung bestraft werden sollen.